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Erschienen am: 08.07.2013
Katasterauszug zur Bauvorlage - Online
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom Vermessungsamt beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentümernachweise aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.
Bei den grün markierten Kommunen im Bereich des Vermessungsamts Neustadt a.d.Aisch sind die Unterlagen zu Bauvorlage direkt im Rathaus erhältlich.
Gerne können Sie natürlich die Unterlagen auch im Servicezentrum des Vermessungsamts Neustadt direkt abholen oder per Post zusenden lassen. Wir beraten Sie gerne.